Sehr geehrte Frau Bader,
ich war ganz normal "krankgeschrieben", jedenfalls habe ich von meiner
Ärztin eine AU bekommen, die im Abstand von 2 Wochen verlängert wurde.
(Verdacht auf Gestose). Worin liegt denn der Unterschied zu einem
Beschäftigungsverbot und bedeutet das jetzt für mich, daß jeglicher
Urlaubsanspruch dahin ist.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Mitglied inaktiv - 19.07.2001, 15:55
Antwort auf:
Noch einmal Verweigerung Urlaubsanspruch, Beitrag vom 17.07.2001
Liebe Christina,
ich denke, dass hat sich in der Schutzfrist ereignet? Da enstehen ganz normale Urlaubsansprüche!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2001
Antwort auf:
Noch einmal Verweigerung Urlaubsanspruch, Beitrag vom 17.07.2001
P.S. Oder verwechsle ich Sie? Dann kopieren Sie bitte den Beitrag mit Antwort nochmal in einem neuen Posting - ich muss sonst so lange suchen!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2001