Frage: Noch einmal Vertragsrücktritt

Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe allerdings noch eine etwas konkretere Nachfrage: Angenommen, der mündliche Vertrag, den man mit dem Kiga abschließt, beinhaltet Betreuungszeiten ab 7 Uhr morgens. Angenommen, die Leitung beschließt während der Schnuppertage einseitig, also ohne Absprache mit den Eltern und ohne weitere Begründung, die Öffnungszeiten erst auf 8 Uhr zu legen, den mündlichen Vertrag also zu ändern. Unter diesen Bedingungen hätte man dem Vertrag nie zugestimmt, da es mit der eigenen Berufstätigkeit unvereinbar ist. Diesen Bedingungen stimmt man also auch jetzt nicht zu. Kann man denn dann nicht dem Vertrag, den man so ja gar nicht will, widersprechen? Hat man dann wirklich eine Kündigungsfrist? Noch einmal vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 15.07.2008, 12:45



Antwort auf: Noch einmal Vertragsrücktritt

Hallo, schwer pauschal zu sagen. Da stellt sich die Frage nach dem Beweis und der Frage, warum die Zeiten geändert werden. Versuchen können Sie es. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.07.2008