noch eine Frage wegen Sonderzahlung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: noch eine Frage wegen Sonderzahlung

Hallo, danke für die bisherige Antwort auf meine Frage. wie kann denn jetzt die Betriebszugehörigkeit berechnet werden, wenn die ersten Jahre Vollzeit und dann Teilzeit gearbeitet wurde. z. B. 15 Jahre Voll, dann 3 Jahre TZ mit 40 %. Darf dann auf die gesamte Dauer von 18 Jahren Zugehörigkeit 40 % angerechnet werden und damit 15 Jahre Vollzeit herabgesetzt werden? Gibt es hier rechtlich einen Anspruch/eine Regelung für? Vielen Dank für diese Antwort. Gabi

Mitglied inaktiv - 02.06.2008, 10:28



Antwort auf: noch eine Frage wegen Sonderzahlung

Hallo, das hängt davon ab, wie der AG es mit den anderen AN macht. Eine gesetzl. Regelung gibt es nicht. Üblicherweise wird es dann prozentual genommen. Halbe Stelle Also = 50 % Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.06.2008