Vielen Dank für die Antworten auf http://www.rund-ums-baby.de/recht/Bekomme-ich-nochmal-Elterngeld_103408.htm
Darf ich nochmal fragen, wie ich vor dem Tag des MuSchu die Elternzeit beende? Kurzfristig oder bereits wenn die ss bekannt ist? Muss mein Arbeitgeber dann den Betrag (über den 13,-/Tag KK) bezahlen oder bekimmt er es vvon irgendeiner Stelle zurück erstattet? Wir hatten eigentlich vereinbart, dass ich nach der Elternzeit nicht wieder in dieser Firma arbeiten werde und es wäre mir unangenehm, wenn er nun davon kosten zu tragen hätte.
von
misspeff
am 15.05.2013, 06:23
Antwort auf:
Noch eine Frage wegen MuSchuGeld
Hallo,
im gesetz steht keine Frist. Ich würde es rechtzeitig ankündigen und den voraussichtlichen ET angeben.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2013
Antwort auf:
Noch eine Frage wegen MuSchuGeld
Bekommt der AG im Umlage 2 Verfahren von der Krankenkasse wieder.
Gibt es diese Vereinbarung schriftlich von der geplanten Kündigung ?
Wenn nein, Elternzeit Kind 1 beenden und Elternzeit für Kind 2 nehmen.
Kommst ja dann auch erst einmal nicht wieder :-)
Krankenkasse etc. sind dann aber abgesichert.
von
Sternenschnuppe
am 15.05.2013, 07:19
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Noch eine Frage wegen MuSchuGeld
Danke für deine Antwort! Ich habe mit dem AG nur eine mündliche Vereinbarung
von
misspeff
am 15.05.2013, 08:33