Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre gestrige Antwort auf meine Frage bezügl. freiberuflich arbeiten während der Elternzeit. Leider muss ich noch etwas nachhaken, weil mir nicht alles ganz klar ist: 1) Ist das tatsächlich so, dass wenn ich während der Elternzeit privat z.B. noch ein Baby betreuen oder Übersetzungen machen will mein AG zustimmen muss und ich das ohne seine Zustimmung nicht machen darf??? Es wäre weder geschäftsschädigend noch Konkurrenz für den AG. Und es wäre eine Tätigkeit, die ich bei freier Zeiteinteilung - also bei meinem Kind, zu Hause - machen könnte. Wie ist da die Rechtslage? Kann man mir das verweigern, wenn man nichts Ähnliches anbieten kann? (Bei meinem AG könnte ich das Kind nicht mitbringen, müsste lange Anfahrtszeiten in Kauf nehmen und könnte weder stillen noch anderweitig mein Kind versorgen, während ich Geld verdiene.) 2) Und wenn der AG dem zustimmt und 'mich erwischt', dass ich mehr als 30 Std./Wo. arbeite, wäre das ein Kündigungsgrund? Nicht dass ich es beabsichtige oder denke ich hätte wirklich soviel Zeit zum Arbeiten. Wollte nur wissen, wie scharf ich aufpassen muss, dass mir das nicht passiert bzw. wem ich darüber Bericht erstatten muss, wer das prüft. Vielen Dank nochmal und liebe Grüße Cora
Mitglied inaktiv - 20.03.2003, 12:42