Hallo Fr. Bader,
mein Sohn ist am 08.07.2016 geboren und ich habe 1 Jahr Elternzeit genommen und im Folgejahr das 2.Jahr. Jedoch habe ich , wegen einem Umzug, mich nach einer neuen Stelle umgesehen und schneller als gedacht etwas gefunden. Und so habe ich ,mit Genehmigung meines altes AG, am 08.01.2018 bei meinem neuen AG angefangen zu arbeiten. Auf 28.02.2018 haben habe ich und mein alter AG einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Nun würde ich gerne , die noch verbleibenden 1 1/2 Jahre, Elternzeit beantragen. Kann ich dies einfach tun,oder kann mein AG das verweigern?
Viele Grüße PiaK.
von
PiaK.
am 16.01.2019, 15:30
Antwort auf:
Noch Anspruch auf Elternzeit?
Hallo,
Sie haben einen Anspruch darauf, Beantragungsfrist sind schriftlich sieben Wochen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2019
Antwort auf:
Noch Anspruch auf Elternzeit?
Ja, kannst du. Ich würde aber empfehlen dies eben nicht "einfach zu tun", sondern vorab mit dem AG zu besprechen.
Die meisten AG´s gehen ja nun eher davon aus, das Eltern eher nicht nach dem 3. LJ nochmal 1 Jahr EZ einreichen. Da würde ich als AG evt, etwas säuerlich sein, wenn ich einfach nur schriftlich informiert würde - egal wie rechtens das ist. Willst du die EZ erst nach dem 3. Geb. eures Kindes nehmen, beträgt die Frist übrigens 13 Wochen statt 7.
von
cube
am 16.01.2019, 16:18
Antwort auf:
Noch Anspruch auf Elternzeit?
Hallo, danke für deine Antwort. Ich werde das Gespräch suchen, aus diesem Grund würde ich gerne wissen, wie das mit dem Anspruch aussieht nach dem AG Wechsel . Das mit den 13 Wochen habe ich im Netz gelesen. Wenn möglich beantrage ich es gleich mit. LG
von
PiaK.
am 16.01.2019, 16:54
Antwort auf:
Noch Anspruch auf Elternzeit?
Ja, das hat sich geändert. Früher war der Anspruch bei AG-Wechsel dann eben verwirkt bzw. nur mit Zustimmung des neuen AG möglich. Für Kinder, die nach dem 01.01.2015 geboren sind, gilt das nicht mehr.
von
cube
am 16.01.2019, 17:04