Hallo Frau Bader, ich habe zwei Kinder, die ältere Tochter wird in ein paar Tagen 8 Jahre alt, die jüngere ist fünf. Bei der Älteren nahm ich 2 Jahre Elternzeit, wurde zu deren Ende hin erneut schwanger, arbeitete 2 Monate und ging danach wieder in den Mutterschutz. Bei dem zweiten Kind nahm ich drei Jahre Elternzeit, der aber im gegenseitigen Einvernehmen zwischen AN und AG auf 2 Jahre verkürzt wurde. Das steht auch so in meinem Änderungsvertrag. Ich fing wieder an zu arbeiten, als meine jüngere Tochter 2 Jahre alt war, allerdings mit reduzierter Stundenzahl (30-Stunden-Woche). Nun würde ich gerne meine Arbeitszeit weiter reduzieren, wahrscheinlich wird der AG aber nicht zustimmen (Betrieb mit weniger als 15 Mitarbeitern). Meine Frage: habe ich noch Anspruch auf ein Jahr Elternzeit? Und wenn ja, müsste ich diesen einreichen, bevor meine Tochter 8 Jahre alt wird? Ich habe mal gehört, dass man ELternzeit nehmen kann bis zum vollendeten 8. Lebenjahr eines Kindes (was genau bedeutet vollendet?). Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Viele Grüße Ines
Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 15:56