beim unterhalt wird ja die eigentumswohnung mitgerechnet. wenn jetzt nachträglich ein nießbrauchrecht eingetragen wird (also nach dem antrag auf unterhalt) ist die überhaupt rechtskräftig? Lg Bettina
Mitglied inaktiv - 17.06.2005, 11:42
beim unterhalt wird ja die eigentumswohnung mitgerechnet. wenn jetzt nachträglich ein nießbrauchrecht eingetragen wird (also nach dem antrag auf unterhalt) ist die überhaupt rechtskräftig? Lg Bettina
Mitglied inaktiv - 17.06.2005, 11:42
Hallo, verstehe ich nicht. Was hat das Nießbrauchsrecht mit dem Unterhalt zu tun?? Gruß, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2005
unterhalt für mich als mutter. es wird ihm als wohnvorteil angerechnet, da er keine miete zahlen muss. und jetzt wurde nießbrauchrecht eingetragen, das die wohnung angeblich nicht mehr dazugerechnet wird.
Mitglied inaktiv - 17.06.2005, 15:20