Frage: Niedrigere Stelle?

Guten Tag Frau Bader! Ich habe vor meiner einjährigen EZ als Meisterin in einem Geschäft gearbeitet. Im Januar endet meine EZ und ich habe mich wieder bei meinem Chef gemeldet. Dieser will mich jetzt aber nur als Fachkraft und nicht mehr als Meistern für einen anderen Laden einstellen. Ist das rechtens? Und wo wäre dies nachzulesen? Vielen Dank schonmal Lisa

Mitglied inaktiv - 07.12.2005, 19:13



Antwort auf: Niedrigere Stelle?

Hallo, das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Er darf Ihnen aber auf keinen Fall weniger zahlen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.12.2005



Antwort auf: Niedrigere Stelle?

Da wäre als allererstes dein Arbeitsvertrag zu befragen. was steht denn da drin, als was Du angestellt bist? Will er auch weniger zahlen? Steht dort drin WO Du arbeitest? Grundsätzlich muß er Dir jedoch eine "gleichwertige Arbeitsstelle" anbieten und eine Fachkraft-Stelle ist keine Meisterstelle! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 07.12.2005, 21:54



Antwort auf: Niedrigere Stelle?

Hallo also in meinem Arbeitsvertrag steht das ich als Meisterin angestellt bin. Nur nicht der Ort meiner Tätigkeit, sprich das Geschäft. Wenn er mich als Fachkraft anstellt, würde er mir folglich auch weniger zahlen. Danke für die Antworten Lisa

Mitglied inaktiv - 08.12.2005, 13:51