Guten Tag. Mein Freund (Vater des Kindes) ist Beamter. Wir sind unverheiratet und bekommen am 12.2. (per Kaiserschnitt) unser erstes Kind. Es gibt ja die Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte. Unter § 12 der VO steht, dass es 1 Arbeitstag Sonderurlaub gibt bei der "Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin". Wir sind nicht verheiratet, vermuten aber, dass ich als Freundin und Mutter des Kindes nicht mit "Lebenspartnerin" gemeint bin, sondern es sich hierbei um die Bezeichnung gemäß der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" bei gleichgeschlechtlichen Partnern handelt. Vermuten wir richtig? Also, dass die Geburt eines unehelichen Kindes demnach keinen Sonderurlaub für Beamte bedeutet? Ist das nicht diskriminierend? Vielen Dank. jani-san
von jani-san am 03.02.2014, 17:13