Nichtehelicher Vater // Neues Urteil // Rechtsverzicht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nichtehelicher Vater // Neues Urteil // Rechtsverzicht

Hallo, kann ein Nichtehelicher Vater nach dem neuem Urteil auf seine Rechte bezüglich des Kindes verzichten? Wenn ja, wer oder wo stelle ich diesen Antrag, kann er später - wenn er sich mal besinnt, das er ein Kind hat - dieses anfechten? Danke für die Antwort N. Sch.

Mitglied inaktiv - 21.05.2011, 07:53



Antwort auf: Nichtehelicher Vater // Neues Urteil // Rechtsverzicht

Hallo, es ist anders. Ein vater kann jetzt den Antrag stellen, auch Sorgerecht zu haben Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2011



Antwort auf: Nichtehelicher Vater // Neues Urteil // Rechtsverzicht

Hallo Wie verzichten? In erster Linie hat das Kind ein Recht auf den Vater, auf welches Du nicht verzichten kannst. Auch auf Unterhalt zu verzichten ist nicht legal, da es ein Recht des Kindes ist. Wenn Ihr Euch allerdings einig seid, dann lebt jeder sein Leben und solange Du keine Sozialleistungen bekommst, so musst Du auch den Unterhalt nicht einfordern. Der geht beim Amt immer vor. Ansonsten kann er nur verzichten, wenn er das Kind zur Adoption freigibt, aber da benötigt es dann bei Dir einen Ehemann, der das Kind adoptieren möchte. Hat er die Vaterschaft anerkannt, so kann er auch in 8 Jahren kommen und auf Umgang bestehen. Alles Gute, hoffe das hat Dir etwas weitergeholfen.

Mitglied inaktiv - 21.05.2011, 10:46



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