Frage: nicht verheiratet

Wir haben einen Sohn 2 Monate und sind nicht verheiratet.Ich bekomme im Moment nur Kindergeld .Erziehungsg,ist fraglich da er selbstständig ist.Seit neuestem nutzt er seine Lage aus und sagt ich könnte "auch mal was"bezahlen.Wie soll ich das ohne Einkommen machen?Habe ich normalerweise Anspruch auf Haushaltsgeld oder >Unterhalt?wir sind ja nicht verheiratet.Als alleinerziehende würde ich ja auch Hilfe bekommen.Danke für die Anhtwort mfg

Mitglied inaktiv - 16.05.2003, 08:36



Antwort auf: nicht verheiratet

Hallo, Unterhalt der nichtehelichen Mutter 1. Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindavater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. 2. Kosten SS u. Entbindung Alle Kosten, die die KK nicht bezahlt 3. Säuglingsausstattung Kindsvater schuldet Sonderbedarf, dazu gehört die Erstlingsausstattung dazu (Problem nur, was alles dazuzuzählen ist) 4.Höhe des U. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte) Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV. Wichtig: leugnet der KV seine Vaterschaft, wird ein Test gemacht. Er muß dann auch rückwirkend zahlen. Das Kind hat ganz normale Ansrüche nach der Düsseldorfer Tabelle. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.05.2003



Antwort auf: nicht verheiratet

Danke für die Antwort!d.h.also er kann von mir nicht verlangen Anschaffungen oder Lebensmittelect.zu bezahlen wenn wir in einem Haushalt leben und ich von ihm kein Geld bekomme.Was kann ich machen wenn er sich weigert etwas zu bezahlen?

Mitglied inaktiv - 16.05.2003, 15:32



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