Nicht verheiratet - trotzdem absichern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nicht verheiratet - trotzdem absichern?

Guten Tag, wir sind nicht verheiratet, haben 2 Kinder. Vaterschaft und Sorgerecht wurde vor den Geburten geklärt. Er möchte nicht heiraten. Er war schonmal verheiratet und will nicht nochmal "über den Tisch gezogen werden" im Fall des Falles. Er empfindet das Heiraten ohne Vertrag als ungerecht dem Mann gegenüber. Er hatte damals keine Kinder und sogar weniger verdient als die Ex und musste ihr trotzdem von seinem (!) Depot die Hälfte auszahlen (was danach massiv gefallen ist). So. Und ich stehe dumm da. Habe meine Arbeitszeit reduziert für die Kindererziehung. Er hat das Haus alleine gekauft, weil ich auch nichts beizusteuern hatte. Er bezahlt viel und ist immer großzügig, aber was ist, wenn wir uns mal trennen? Darüber will er nicht nachdenken bzw. meint, er würde mich schon weiter unterstützen etc. Aber wie die Stimmung dann ist, weiß das ja keiner. Darauf kann ich mich so ja nicht verlassen, aber er will das nicht per Vertrag festhalten, zumal das wohl immer auch anfechtbar ist und dann am Ende wieder was ganz anderes rauskommt als man mal festgelegt hat. Angeblich. Ich bin sehr unzufrieden mit der Situation, aber er will sich nicht drum kümmern und meint, er könnte sich nicht vorstellen, dass am Ende etwas herauskommt, was er unterschreiben würde. Mein Problem ist, dass ich nicht wirklich weiß, was ich verlangen kann. Fühle mich jedoch etwas ausgenutzt. Ich habe in den letzten Jahren mit weniger Gehalt wenig gespart. (Ok, liegt evtl auch an meinem Lebensstil, den er aber mitfördert...weil er kann sich ja alles leisten und ich will mich nicht ständig von ihm aushalten lassen, also zahle ich auch mal und gehe dabei aber über meine Grenzen. Und ich konnte noch nie gut mit Geld umgehen...) Ich wäre momentan quasi unfähig mir irgendwie Möbel zu kaufen oder ne Kaution für eine Wohnung zu bezahlen, sollte ich ausziehen wollen. Will ich ja auch momentan gar nicht, fühle mich aber immer weiter eingeengt. Arbeite jetzt seit 9 Jahren nur Teilzeit....und verdiene ohnehin nicht so viel wie er. Wir haben kein gemeinsames Konto. Wir schreiben alles auf, was wir für die Gemeinschaft/Kinder ausgeben. Rechnen 1x im Monat ab. Ich zahle davon 1/3 und er 2/3. Das ist ja alles gut und schön, er betont ständig, dass er ja gern mehr zahlen will etc. Aber als Familie wäre es doch schön, wenn wir da mehr WIR hätten und alles zusammengehören würde. Das will er aber nicht. (Mal ganz abgesehen von den Dingen, die wir auf jeden Fall auch mal klären müssten, wenn er einen Unfall hätte o.ä. Das will er gern machen, aber auch hier...ist irgendwie immer was anderes wichtiger.) Meine Frage ist nun, was könnte ich konkret verlangen? Ich will das Haus ja nicht. Ich will auch nicht, dass es verkauft werden müsste im Falle einer Trennung. Aber über sowas wie Unterhalt für mich wäre ich schon froh. Schließlich hat er das Haus ja auch kaufen können, weil ich mein (ok kleines) Gehalt miteinbringe und auf die Kinder aufpasse etc. während er weiter voll gearbeitet hat... Ich bin mir völlig unsicher, was ich verlangen kann. Gibt es irgendwo Vertragsvorlagen für ein (für beide Seiten zufriedenstellendes) Ergebnis? Bin ich naiv? Eine Bekannte meint, ja. Ich bin zu gutgläubig.... Zu Anfang unserer Beziehung, auch als die Kinder kamen, dachte ich immer, ja das ist schon ok so. Nicht heiraten, ich will unabhängig bleiben etc. Mittlerweile empfinde ich es als das genaue Gegenteil. Weil ich doch viel mehr Einschränkungen erfahre als er und am Ende ohne irgendwas dastehen würde, wenn wir uns mal trennen...... Was tun?

von Sallyi am 24.09.2018, 10:36



Antwort auf: Nicht verheiratet - trotzdem absichern?

Hallo, vom Haus, seinem Vermögen etc. würden Sie nichts bekommen. Um eine Situation wie Ihre, nämlich dass einer seine Arbeitskraft einschränkt, um die Kinder groß zu ziehen, abzusichern, heiratet man. Sie würden nur Kindesunterhalt bekommen ( ich gehe davon aus, dass die Kinder älter als drei Jahre alt sind). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2018



Antwort auf: Nicht verheiratet - trotzdem absichern?

Dass er nicht heiraten will, schön und gut. Das ist ja seine Entscheidung, und wenn er das aufgrund seiner Erfahrungen nicht nochmal will, kann man es ja nicht erzwingen. Was ich aber nicht verstehe, ist, wieso er etwas gegen ein gemeinsames (Haushalts-) Konto haben sollte?! Wieso macht ihr nicht ein Drei-Konten-Modell, sprich: Jeder behält sein eigenes Konto für seine persönlichen Zahlungen (Kleidung, Hobbies usw., bei ihm die Hausraten) und zusätzlich richtet ihr ein Konto für alle alltäglichen gemeinsamen Ausgaben sowie alle die Kinder betreffenden Ausgaben (Essen, Kleidung für die Kinder, gemeinsame Unternehmungen, ggf Nebenkosten fürs Haus wie Strom, Gas, Telefon usw.) ein, auf das ihr jeder einen bestimmten Prozentsatz eures Gehalts einzahlt (zB mit der Quote, wie ihr sie jetzt schon habt, er 2/3, du 1/3). Die Quote sollte so bemessen sein, dass ihr gemeinsame Unternehmungen als Paar (abgesehen von sowas wie Geburtstagsgeschenke) auch von dem gemeinsamen Konto zahlen könnt (dann musst du nicht mehr das Gefühl haben, ausgehalten zu werden, denn du zahlst ja dann jede Unternehmung anteilig nach deiner Quote mit), aber dass jeder ausreichend Geld auf dem eigenen Konto hat, um sich für die Zukunft individuell abzusichern. Bei ihm wären das dann eben zB die Hausraten; bei dir ist es eigentlich noch viel wichtiger, dass du ausreichend Reserven hast, nicht nur um einen Puffer für den möglichen Trennungsfall und Kosten wie Mietkaution, Möbel etc. anzusparen, sondern vor allem auch für deine Altersvorsorge. Denn wenn du eh schon weniger verdienst als er und dann auch noch zugunsten der Kindererziehung Teilzeit arbeitest, wirst du ja später mal deutlich weniger Rente bekommen. Wenn er also nicht heiraten (und damit seine Rentenpunkte mit dir „teilen“) will, sollte er dir zumindest die finanzielle Möglichkeit geben, diese Lücke in deiner Altersvorsorge auszugleichen! Ich würde an deiner Stelle dringend mal zu einer Finanzberaterin gehen! Google zB mal Helma Sick.

von Rotkehlchen am 24.09.2018, 14:50



Antwort auf: Nicht verheiratet - trotzdem absichern?

Darüber hinaus sollte man auch an den Todesfall denken. Ich weiß von einem unverheirateten Paar, dem das passierte. Der Mann fiel tot auf einer Radtour vom Fahrrad und die Frau hatte nichts vom Haus, das ihm gehörte. Man steht dann von einem Tag auf den anderen evtl. ohne Wohnung da. Das Haus erben die Kinder, bzw. Verwandte. Heiraten ist keine so schlechte Idee.

Mitglied inaktiv - 24.09.2018, 15:37



Antwort auf: Nicht verheiratet - trotzdem absichern?

Im Fall des Todes würden die Kinder sein Haus erben. Ist ein Kind dabei über 18 und eines unter 18, hat das Kind Ü18 erstmal den Vormund bzgl. Haus vom U18 Kind mit. Das Kind trifft die Entscheidungen aus amtlicher Sicht. Soweit das 2.Kind auch 18 ist treffen sie diese gemeinsam. Sind beide Kinder U18 wird es bzgl. Hais einen Vormund geben welchen höchstwahrscheinlich die Mutter haben wird. (Außer die Verwandten erklären glaubwürdig, dass die Mutter das nicht kann bsp. überfordert,...). Soweit das 1.Kind 18 ist hört dem das Haus. Theoretisch kann das Kind dann auch sagen, dass die Mutter ausziehen soll und sie muss rs dann auch. Bekommt im Fall beide Kinder U18 eine 3.Person (bsp. Oma, Onkel,....) die Vormund bzgl. Haus dürfte diese da sogar miteinziehen bzw. könnte sogar die Mutter des Hauses verweisen. Aktuell hat die Mutter keinerlei Rechte bzgl. des Hauses. Das würde sich ändern wenn der Vater festlegen würde, dsss im Fall des Todes sie das Haus bekommt. Oder wenigstens, dass im Fall des Todes bei Kinder U18 sie den Vormund bzgl. Haus hat. Er könnte im Fall seines Todes auch den Kindern das Haus vererben und sie behält ein lebenslanges Wohnrecht. Zurzeit steht die Mutter auch finanziell schlecht da, weil sie bei Trennung keinen Unterhalt bekommt und bei Tot auch keine Wiwenrente. Sie würde jedeglich Unterhalt für die Kinder bekommen und die Kinder Halbwaisenrente. Würde er sterben würden seine Kinder sein Geld erben. Bei U18 müsste dann eine Person noch darüber verwalten bis Kind 18 ist. Bei Ü18 entfällt das. Ausgeben dürfte die Mutter, falls sie darüber verwaltet, nur nachweislich das, was für die Kinder ist. Er möchte nicht nochmal heiraten, ok. Aber dann sollte er schriftlich festhalten was im Fall seines Todes passiert. Habt ihr euch auch schon mal Gedanken drum gemacht wenn ihr beide sterben würdet? Wer soll sich dann um die Kinder kümmern? Macht ihr das nicht greift automatisch das Jugendamt.

von Ani123 am 24.09.2018, 16:12



Antwort auf: Nicht verheiratet - trotzdem absichern?

Das größte Übel ist im Fall des Todes. Weil du dann ohne alles dar stehst. Vor allen wenn du nicht nachweisen kannst was du gekauft hast, was er gekauft hat. Das Haus würde an die Kinder gehen. Außer er hat ein Testament und legt dich als Erben fest. Aber dann killen dich die Erbschaftssteuern, die nämlich weil nicht verheiratet weit höher sind wie wenn du die Ehefrau wärst. Im Fall einer Hochzeit würdest du gemeinsam mit den Kindern erben. Passiert den Kindern was und ihm, was man nicht wünscht, erben seine Eltern, Großeltern oder Geschwister. Je nachdem was da ist. Ist er warum auch immer nicht in der Lage seine Dinge zu erledigen, weil schwerer Unfall, Krankheit und deshalb Koma, kann es passieren das ein gesetzlicher Vormund eingestellt wird oder wer von seinen Verwandten das übernimmt. Auch dann hättest du ein Problem, außer ihr sorgt entsprechend vor. gerade weil du scheinbar nicht auf sein Konto zugreifen darfst wärst du ab diesem Moment in echten Problemen. Auch beim Tod wäre das auf die Minute der Fall. Bis das geregelt ist kann es Wochen oder Monate dauern. In manchen Krankenhäusern darf die normale Freundin nicht mal auf die Intensiv. Für diese beiden Fällen also auf jeden Fall Vorsorge tragen, ihr beide. Schon der Kinder wegen. Im Fall einer Hochzeit würdest du eh nur von dem bekommen was ab Heiratsschließung gemeinsam erwirtschaftet werden würde. Das Haus wäre also so oder so seines. Trennungsunterhalt gibt es wenn die Kinder ein entsprechendes Alter haben längstens 1 Jahr. danach steht dir eh nichts mehr zu. Möbel, Hausrat usw würde so aufgeteilt werden wie bei einer unverheirateten Trennung. Ihr habt ja schon alles und entsprechend könnte man das alles über die Gütertrennung regeln. Frag ihn doch einfach mal warum es OK ist wenn er nicht über den Tisch gezogen werden darf, du aber sehr wohl schon. Wenn er schon nicht heiraten will, sollte er aber trotzdem diese Dinge regeln für den Fall. Und auch das bestimmte Freigrenzen bei Eheleuten höher sind. Rest wie gesagt kann man sehr wohl über Verträge regeln.

von Felica am 24.09.2018, 19:13



Antwort auf: Nicht verheiratet - trotzdem absichern?

Schlag ihm vor, mit Ehevertrag zu heiraten. Dann könnt Ihr Ehegattenspitting nutzen ( das spart ihm je nach Verdienst um die 300 Euro pro Monat), Du bist im Todesfall abgesichert und solche Sachen wie Haus könnt ihr ja rqus nehmen. Ich würde mal dringend an Deiner Stelle ihm vorrechnen, was Du über die Jahr durch die Teilzeit an Geld verloren hast. Auch an Rentenansprüchen. Dafür müsste er Dir eigentlich einen Ausgleich zahlen, den Du ziehst seine Kinder groß. Macht er das nicht, würde ich die Kinder auslagern bzw. müsste er gucken, wie er die neben seiner Vollzeitstelle hälftig betreut bekommt. Und dann gehst Du eben Vollzeit arbeiten und ihr bekommt eine Reinigungskraft, die ihr hälftig zahlt. Soll er sich überlegen, ob ihm das lieber ist.

von emilie.d. am 25.09.2018, 09:49



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