Wenn Sozailhilfe über einen sehr kurzen Zeitraum notwendig wird, z.B. wenn man schon eine Stellenzusage hat, die aber erst in 2 Monaten wirksam ist und kein Arbeitslosengeld bekommt, dann kann man Sozialhilfe überbrückend bekommen. die muß man dann aber auch zurückzahlen.Ich weiß allerdings nicht, wo die Grenzen sind...
Mitglied inaktiv - 14.07.2003, 14:11