Frage: nicht ganz richtig

Wenn Sozailhilfe über einen sehr kurzen Zeitraum notwendig wird, z.B. wenn man schon eine Stellenzusage hat, die aber erst in 2 Monaten wirksam ist und kein Arbeitslosengeld bekommt, dann kann man Sozialhilfe überbrückend bekommen. die muß man dann aber auch zurückzahlen.Ich weiß allerdings nicht, wo die Grenzen sind...

Mitglied inaktiv - 14.07.2003, 14:11



Antwort auf: nicht ganz richtig

Hallo, danke für den Hinweis. habe es jetzt unten noch mal ganz genau geschrieben. Sozialrecht ist sicher nicht mein absoluter Schwerpunkt. Aber wenn es Sie interessiert: http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_364.html Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2003