Frage: Neues Teilzeitarbeitsgesetz

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist 15 Monate alt. Ich werde ab 2.1.2001 wieder halbtags arbeiten. Vor der Geburt arbeitete ich ganztags. Ich habe nun einen Vertrag, in welchem festgehalten ist, daß ich WÄHREND des Erziehungsurlaubes 19 Stunden arbeite. Er ist nur eine Anlage bzw. Abänderung des alten Vertrages. Ich möchte gerne einen unbefristeten Vertrag über die 19 Stunden. Mein Chef meinte "Laut dem neuen Teilzeitarbeitsgesetz haben sie sowieso Anspruch auf die halbe Stelle, wenn sie die schon im Erziehungsurlaub haben." Stimmt das? Muß ich etwas spezielles Beachten? Wo kann ich den speziellen Paragraphen finden? Vielen Dank, Sabine

Mitglied inaktiv - 20.12.2000, 21:56



Antwort auf: Neues Teilzeitarbeitsgesetz

Liebe Sabine, schauen Sie mal bei www.frankfurt-main.ihk.de/kammer/abteilung/rpi/recht/merkblatt/t.../index.htm Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2001