Neues Gesetzt betr. Teilzeit nach Erziehungsurlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Neues Gesetzt betr. Teilzeit nach Erziehungsurlaub

Ich habe von einem neuen Gesetz gehört, demnach sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden Mütter nach Ablauf des Erziehungsurlaubes auch in Teilzeit weiterzubeschäftigen. Stimmt das und wenn ja ab wann tritt es in Kraft? Mit freundlichen Grüßen Mine

Mitglied inaktiv - 18.10.2000, 23:19



Antwort auf: Neues Gesetzt betr. Teilzeit nach Erziehungsurlaub

Liebe Mine, es gilt ab 01.01.01 geborene Kinder. Die Teilzeit erhäht sich auf 30 Std. Schauen Sie bitte mal in der Suchmaschine, dazu gibt es schon sehr viel. Gruß, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.10.2000



Antwort auf: Neues Gesetzt betr. Teilzeit nach Erziehungsurlaub

Hallo, so wie ich das Gesetz verstanden habe geht es um die Teilzeit während des Erziehungsurlaubes. Oder hab ich das falsch verstanden? Angela

Mitglied inaktiv - 20.10.2000, 15:37



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