Ich habe von einem neuen Gesetz gehört, demnach sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden Mütter nach Ablauf des Erziehungsurlaubes auch in Teilzeit weiterzubeschäftigen. Stimmt das und wenn ja ab wann tritt es in Kraft?
Mit freundlichen Grüßen
Mine
Mitglied inaktiv - 18.10.2000, 23:19
Antwort auf:
Neues Gesetzt betr. Teilzeit nach Erziehungsurlaub
Liebe Mine,
es gilt ab 01.01.01 geborene Kinder.
Die Teilzeit erhäht sich auf 30 Std.
Schauen Sie bitte mal in der Suchmaschine, dazu gibt es schon sehr viel.
Gruß,
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2000
Antwort auf:
Neues Gesetzt betr. Teilzeit nach Erziehungsurlaub
Hallo,
so wie ich das Gesetz verstanden habe geht es um die Teilzeit während des Erziehungsurlaubes.
Oder hab ich das falsch verstanden?
Angela
Mitglied inaktiv - 20.10.2000, 15:37