Ich hätte mal ein Frage zum neuen Gesetz, daß ab 01.01.2001 gültig ist.
Ich muß spätestens nach 1 Jahr wieder arbeiten gehen, damit unser Geld reicht... nun habe ich gehört, daß der AG verpflichtet ist, auch einen 1/2-Tags-Job anzubieten. Was mich nun interessiert ist aber, ist er auch verpflichtet mit zum gleichen Gehalt bzw. bei 1/2-TAgs-Job zum 1/2-Brutto-Gehalt anzustellen? Oder muß ich damit rechnen, daß wenn ich wieder angestellt werde, ich nur noch einen Hungerlohn bekomme?
Bin echt ratlos....
Wer weiß, was gesetzlich vorgeschrieben ist...
Danke!
Mitglied inaktiv - 17.11.2000, 12:27
Antwort auf:
Neues Gesetz... 1/2 Tags Job; an alle u. Fr. Bader
Liebe Tine, der AG ist nicht verpflichtet, Ihnen NACH dem EU eine halbe Stelle anzubieten. War das die Frage?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2000
Antwort auf:
Neues Gesetz... 1/2 Tags Job; an alle u. Fr. Bader
Hai, Tine...
also was das Gehalt betrifft, so muß dein AG dir nach der Rückkehr aus dem EU deinen alten Job oder einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen - dabei sind aber auch Anpassungen des Gehalts zu berücksichtigen (wenn alle Mitarbeiter 10% Kürzungen hinnehmen mußten, wirst auch du nicht davon verschont bleiben - wenn die Gehälter angestiegen sind, hast auch du Anrecht auf mehr Gehalt). Entsprechend ist der Lohn bei einer Halbtagesstelle zu berechnen - wobei du diese ja im Rahmen des EU mit 19 Stunden in der Woche abdecken könntest und nach Beendigung des EU wieder voll arbeiten könntest - so du das denn möchtest.
Was das neue Gesetz betrifft:
1. Soweit mir bekannt ist, betrifft dieses neue Gesetz zunächst nur Kinder, die ab dem 01.01.2001 geboren wurden (ich hoffe, daß ändert sich noch...so ist ja wohl regelrecht diskriminierend, schließlich sollten für alle Kinder die gleichen Gesetze gelten - egal ob am 31.12.2000 oder am 01.01.2001 geboren).
2. Gemäß dieses neuen Gesetzes kann die Mutter (und der Vater zur gleichen Zeit) beim AG beantragen, im EU bis zu 30 Stunden pro Woche beschäftigt zu werden (entsprechend wird das Gehalt angepasst). Der AG ist angehalten, diesem Wunsch nachzukommen - Ausnahme: wenn dadurch der Betriebsablauf behindert oder gestört wird.
Außerdem muß der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte haben. Nach dem EU kann frau dann in die alte Arbeitszeitenregelung zurückkehren.
(...mit Gruß von Pro7, da lief nämlich vor wenigen Minuten ein Bericht über dieses Gesetz ;-)!)
LG
Vanessa
Mitglied inaktiv - 17.11.2000, 20:27