Neues Gehalt - wie berechnet sich das Endgeld im Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Neues Gehalt - wie berechnet sich das Endgeld im Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Im März 2017 habe ich eine Tochter bekommen und bin seitdem in einer zweijährigen Elternzeit bis 2019. Im April diesen Jahres (2018) habe ich angefangen in Elternteilzeit zu arbeiten. (Sehr wenige Stunden) Jetzt im September 2018 habe ich bei meinem Arbeitgeber angefragt, ob wir die Elternzeit vorzeitig beenden können und ich ab Oktober wieder Vollzeit arbeiten gehen kann. Das ist mein alter Vertrag, wie vor der Elternzeit. Mein Arbeitgeber war sehr erfreut und hat zugestimmt. Jetzt hat sich (völlig ungeplant) heraus gestellt, dass ich wieder schwanger bin. Da ich in der Pflege arbeite, hatte ich beim ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Das könnte jetzt wieder eintreten. Wenn ich jetzt im Oktober meine Vollzeit Beschäftigung wieder aufnehme und dann ein BV bekommen würde, wie berechnet sich mein Gehalt? Nach den letzten 3 Monaten mit geringen Einkommen in Elternteilzeit oder nach dem vollen Gehalt? Schon mal Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

von AnnaTotte am 23.09.2018, 11:09



Antwort auf: Neues Gehalt - wie berechnet sich das Endgeld im Beschäftigungsverbot

Hallo, wenn erst die Regelung bezüglich des Vollzeitvertrages geschlossen wurde und sich dann herausgestellt hat, dass Sie schwanger geworden sind, können Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen und erhalten den vollen Lohn. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass es sich durch die gesetztes Lage bezüglich des Beschäftigungsverbotes geändert hat. Ein BV spricht üblicherweise der Arbeitgeber aus, der vorher prüfen soll, ob eine Umsetzung machbar ist. D.h., nur in medizinischen Ausnahmefällen darf der Frauenarzt das Beschäftigungsverbot ausstellen. In Ihrem Fall sagen sie ja, dass das aufleben des Vollzeitvertrages schon vorher vereinbart war, da werden Sie sicherlich für die Betreuung des Kindes gesorgt haben. Dann ist es ja kein Problem. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2018



Antwort auf: Neues Gehalt - wie berechnet sich das Endgeld im Beschäftigungsverbot

Die Regeln haben sich da massiv verschärft. Steht denn die Vollzeitbetreuung für Dein Kind? Der AG muss alles tun um eine Ersatzbeschäftigung zu finden, wie viele Stunden kannst Du also wirklich arbeiten ab Oktober? Dementsprechend bekommst Du den Lohn.

von Sternenschnuppe am 23.09.2018, 11:14



Antwort auf: Neues Gehalt - wie berechnet sich das Endgeld im Beschäftigungsverbot

habt ihr schriftlich vereinbart wieviele stunden du kommst? denn nur wenn du eine betreuung für dein kind hast und dementsprechend arbeiten kannst, würdest du, wenn ein bv kommt, DEN lohn bekommen. ABER wie oben schon geschrieben muss der AG alles tun um dich zu beschäftigen. auch ersatztätigkeit, die gefahrlos ist. heißt administration, büro etc. und du hast KEIN mitspracherecht. es ist auch somit klar, dass du diese ersatztätigkeit annehmen MUSST. nur wenn da überhaupt nix zu machen wäre, spricht der AG ein BV aus. bzw. darf es :-)

von mellomania am 23.09.2018, 11:43



Antwort auf: Neues Gehalt - wie berechnet sich das Endgeld im Beschäftigungsverbot

Sie wird schon eine ausreichende Betreuung für ihr Kind haben, sonst hätte sie sich sicherlich nicht dazu entschieden, Vollzeit zu arbeiten. In der Pflege ist es sehr wahrscheinlich, dass es keine Ersatztätigkeit geben wird. So wie hier immer getan wird, sieht es im Krankenhaus/Pflegehaus nämlich nicht aus. Und die Arbeit auf Station kann kaum sicher gestaltet werden, das ist leider so.

von DortmundLady124 am 23.09.2018, 13:43



Antwort auf: Neues Gehalt - wie berechnet sich das Endgeld im Beschäftigungsverbot

jeder betrieb, jeder dienstleister, jede firma hat eine administration. telefon. rechnungen. zahlungen etcpp der AG wird, wenn er will, arbeit finden für sie.

von mellomania am 23.09.2018, 14:40



Antwort auf: Neues Gehalt - wie berechnet sich das Endgeld im Beschäftigungsverbot

Ohne der TE das jetzt zu unterstellen, sondern nur rein theoretisch. Es gibt inzwischen auch AG die das testen. Denn wenn erst um eine Verkürzung der EZ gebeten wird und dann kaum das diese nachgegeben wird, die frohe Mitteilung kommt, ich bin schwanger, dann weckt das einfach Misstrauen. Denn so manche Frau zieht das wirklich so ab und behauptet danach nur die Schwangerschaft war ungeplant. Wer will es beweisen? Das der Ag das dann testet indem er eben kein BV ausspricht sondern die Frau erst einmal dann in VZ auch arbeitet und sei es zum Kaffee kochen oder einfach zum Telefondienst, kann man nachvollziehen. Wird immer öfter so gemacht. Kenne die erstem Erzieherinnen und Pflegekräfte die eben kein BV bekommen haben. Die Erzieher sind mit adminstrativen Arbeiten beauftragt, eine das die lang vernachlässigte Homepage überholen und Bastelarbeiten vorbereiten - von zuhause aus. Und eine Pflegerin darf jetzt leichte Hausarbeiten machen die der Pflegedienst auch anbietet und füttern. Bei einer weiteren ist es aufgeflogen das sie keine Kinderbetreuung hatte, mal schauen was sich da ergibt. Die plante aber in der EZ nur TZ zu arbeiten, hat dann mangels KiGa-Platz es so versucht. Noch einmal deutlich, will hier niemanden was unterstellen, sondern ich gebe nur zu bedenken das es eben sehr wohl Thema werden kann.

von Felica am 23.09.2018, 15:11



Antwort auf: Neues Gehalt - wie berechnet sich das Endgeld im Beschäftigungsverbot

Ich kenne es hier aus den Krankenhäusern eher so, dass man Pflegerinnen gemäß der Vorgaben der Behörden mit Ersatztätigkeiten beschäftigt. In den Altenheimen ist es zum Teil möglich, Ersatztätigkeiten zu finden, z.B. in der Dokumentation, aber auch leichte Pflegetätigkeiten. Bei Erzieherinnen wird hängt es vom Immunstatus und von der Größe des Trägers der Einrichtung ab. Weiterbeschäftigungen ergeben sich im Kita-Büro, in der Grundschulbetreuung oder sogar in der Stadtverwaltung. Die werden zunehmend häufiger auch genutzt. Vermutlich sickert es jetzt immer mehr bei den Arbeitgebern durch, dass das MuSchG in § 13 die Rangfolge der Maßnahmen vorgibt. Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten gehen immer vor Freistellung.

Mitglied inaktiv - 23.09.2018, 15:25



Antwort auf: Neues Gehalt - wie berechnet sich das Endgeld im Beschäftigungsverbot

das Schlimme ist, dass dieses Szenario sowas von durchschaubar ist dass man sich eigentlich fremdschämt. floe

von la-floe am 23.09.2018, 16:33



Antwort auf: Neues Gehalt - wie berechnet sich das Endgeld im Beschäftigungsverbot

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Mitglied inaktiv - 23.09.2018, 22:42



Antwort auf: Neues Gehalt - wie berechnet sich das Endgeld im Beschäftigungsverbot

Als erstes mal Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge. Es erstaunt mich zu sehen, dass es viel Resonanz (bis zum Fremdschämen) gibt, jedoch wenig wirklich hilfreiche Antworten. @ Frau Bader: ich warte auf Sie ;-) Auch wenn ich mich nicht rechtfertigen muss, hab ich trotzdem das Bedürfniss, Stellung zu beziehen. 1. Danke, für die Richtigstellung meiner falschen Schreibweise des Wortes „Entgeld“ 2. ja, wir haben eine Vollzeit Betreuung für das Kind. Genauso war es ursprünglich geplant, jedoch gab es keinen Kiga-Platz und wir mussten umdisponieren (zu der aktuellen Variante). Uns wurde jetzt ein Nachrückplatz angeboten und den haben wir angenommen. Dadurch entsteht die Zeit und Notwendigkeit (kiga Plätze sind teuer) wieder mehr zu arbeiten. 3. für alle Kritiker die sich jetzt fragen, wer denn die Eingewöhnung übernimmt, wenn die Mutter (angeblich) wieder arbeiten geht: das macht der Papa. 4. beim ersten Kind hat es sehr lange gedauert um schwanger zu werden. Wir haben viel Zeit und eine leichte unterstützende Therapie der Gynäkologen gebraucht. Ich war mir sicher, dass wir das im Falle einer 2. SS wieder so haben würden. Jetzt bin ich tatsächlich ungeplant und ohne jegliche Unterstützung und auch ohne Vorbereitung mit Folsäure schwanger geworden (das stresst mich gerade) 5. das BV der ersten SS hat die Gynäkologin ausgesprochen. Und dafür gab es gesundheitliche Gründe. All das hab ich in der Frage nicht angegeben, weil ich es kurz und knapp halten wollte und keinen Romane verfassen wollte. Für die Beantwortung der Frage finde ich es weiterhin unrelevant. Aus o.g. Gründen steht unsere Welt gerade Kopf. Von daher würde ich mich über hilfreiche Antworten freuen. Vielen Dank

von AnnaTotte am 24.09.2018, 10:10



Antwort auf: Neues Gehalt - wie berechnet sich das Endgeld im Beschäftigungsverbot

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Mitglied inaktiv - 24.09.2018, 12:40



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