Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe bei meinem Chef auf verlangen hin drei Jahre Elternzeit beantragt, nun habe ich mich bei einem möglichen neuen Arbeitgeber beworben, bei dem ich nach dem ersten Jahr Elternzeit anfangen könnte ist aber befristet auf zwei Jahre.
Muss ich mein Momentanes Arbeitsverhältnis Kündigen? Oder kann ich in dieses Arbeitsverhältnis nach den Befristeten Zwei Jahren wieder wechseln?
Was muss ich beachten.
Vielen Dank für ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
von
MarsT
am 24.06.2012, 23:09
Antwort auf:
Neues Arbeitsverhältnis in der Elternzeit
Hallo,
wenn es sich bei dem neuen Arbeitgeber um eine Teilzeit Arbeitsstelle handelt, können Sie in ihrer Elternzeit mit Zustimmung des alten Arbeitgebers dort arbeiten
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2012
Antwort auf:
Neues Arbeitsverhältnis in der Elternzeit
Hallo,sobald man mehr als 400 Euro verdient,zahlt man auch wieder kk Beiträge.
von
CKEL0410
am 24.06.2012, 23:11
Antwort auf:
Neues Arbeitsverhältnis in der Elternzeit
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von
CKEL0410
am 25.06.2012, 06:40