Neuerdings Anspruch auf betreuungsorientierte Arbeitszeiten ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Neuerdings Anspruch auf betreuungsorientierte Arbeitszeiten ?

Hallo Meine Mutter erzählte mir gestern , dass sie von einer Frau gehört hat, die darauf geklagt hat nach der Elternzeit am Vormittag zu arbeiten. Mit Erolg, der AG müsse die Schichten an die Kinderbetreuung anpassen. Bisher war das ja nicht so. Weiß jemand etwas darüber, ich finde online nichts .... Wenn das stimmt, dann wäre ja sehr vielen Frauen sehr geholfen.

Mitglied inaktiv - 31.12.2010, 11:26



Antwort auf: Neuerdings Anspruch auf betreuungsorientierte Arbeitszeiten ?

Cool - kannte ich auch noch nicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2011



Antwort auf: Neuerdings Anspruch auf betreuungsorientierte Arbeitszeiten ?

hallo ist es nicht so das ab einer mitarbeiter zahl von 15 personen, das ermöglicht werden muss? ich schätze mal das da nach einzelfall entschieden wird!

Mitglied inaktiv - 31.12.2010, 11:28



Antwort auf: Neuerdings Anspruch auf betreuungsorientierte Arbeitszeiten ?

Soweit ich weiß muss man seinen Arbeitsplatz ab 15 Mitarbeiter wiederbekommen. Aber bisher war es, meine ich, so, dass der Arbeitsplatz oder vergleichbarer Job in der Firma sicher war, aber eben nicht spezielle Zeiten, es sei denn diese waren im Ursprungsvertrag festgehalten.

Mitglied inaktiv - 31.12.2010, 11:33



Antwort auf: Neuerdings Anspruch auf betreuungsorientierte Arbeitszeiten ?

Hallo, ich habe jetzt auch auf die Schnelle dazu nichts im Netz gefunden... Nur etwas von einemberliner Gericht, aber da ging es um Unterhaltszahlungen und dass deswegen die Mutter nicht VZ arbeiten muss. Allerdings hat man IMMER den Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach der EZ, egal wieviele AN der Betrieb hat! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 31.12.2010, 11:44



Antwort auf: Neuerdings Anspruch auf betreuungsorientierte Arbeitszeiten ?

Der Anspruch auf Teilzeit war bei einer bestimmten Firmengröße, oder ? Weia, mein Gedächnis :-)

Mitglied inaktiv - 31.12.2010, 11:49



Antwort auf: Neuerdings Anspruch auf betreuungsorientierte Arbeitszeiten ?

http://www.kostenlose-urteile.de/LAG-Schleswig-Holstein-Teilzeitbeschaeftigte-koennen-nicht-pauschal-zur-Arbeit-in-der-Nachmittagsschicht-verpflichtet-werden.news10762.htm LG, bobcat

Mitglied inaktiv - 01.01.2011, 00:12



Antwort auf: Neuerdings Anspruch auf betreuungsorientierte Arbeitszeiten ?

Danke !!! Hoffe es nicht zu gebrauchen, aber abspeichern sichert ab :-)

Mitglied inaktiv - 03.01.2011, 21:55



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