Frage: neuer job - elternzeit

Hallo Frau Bader, wenn ich mit einem einjährigen Kind einen neuen Job beginne, könnte ich dann sofort (in der Probezeit) Elternzeit beantragen? (Es ist sowieso ein Teilzeitjob.) Wie ist es mit der Kündbarkeit? Vielen Dank für Ihre Antwort. Gruß, Petra

Mitglied inaktiv - 05.10.2002, 21:39



Antwort auf: neuer job - elternzeit

Liebe Petra, sobald Sie EU beantragen, heben Siebesonderen Kü-SChutz. Ausserdem besteht ein Anspruch auf EU. Aber bitte bedeken Sie, dass Sie später auch noch mal wieder da arbeiten wollen. GRuß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.10.2002



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