Hallo Frau Bader, wenn man nach der Elternzeit wieder in den Beruf zurückkehrt (vorher 39 std/woche, nachher 15 std/woche), brauche ich dann einen neuvertrag oder nur einen änderungsvertrag wg. der stundenzahl? Neueinstellungen haben jetzt nämlich 41 std/woche. d.h. wenn ich nur 15 std von 41 std. arbeite erhalte ich weniger lohn wie 15 std von 39 std. kann der arbeitgeber einfach sagen, wir machen einen neuvertrag? ich komme doch nur aus der elternzeit zurück und bin nicht neu. es würde sich vom alten vertrag lediglich die std-zahl ändern, sonst nichts. kann ich beim arbeitgeber darauf beharren einen änderungsvertrag zu bekommen? oder kann ich das im TVÖD nachlesen? viele grüße, silli
Mitglied inaktiv - 18.01.2010, 10:52