Frage: Neuer Versuch ;-)

Also: 1. Wie sehen Bezüge und Rechte auf Mutterschutzgeld, Erziehungsgeld und Krankenversicherung bei 5 tägiger Arbeitslosigkeit vor Mutterschutz und 118 Tagen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 Bezug aus? 2. Wie sehen diese Bezüge und Rechte bei vorherigem Studentendasein ohne Einkommen (auch ohne Bafög) aus? Mutterschutz beginnt entweder noch als Student oder bereits als ordentlich Arbeitslos gemeldet.

von Morphi am 07.11.2011, 21:14



Antwort auf: Neuer Versuch ;-)

Hallo, 1. Es finden Kürzungen statt, da ArbGeld I beim EG als 0 zählt. MG bekommt man nur nach www.mutterschaftsgeld.de. KK muss man sich selber kümmern, da man ja nicht im Bezug ist (wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht) 2. Kein MG u nur den Pauschebtrag beim EG Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2011