Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine Frage bezüglich des neuen Mutterschutzes. Ich bin Beamtin (Schuldienst) und zur Zeit in Elternzeit ( regulär bis Mai 2015). Nun bin ich wieder schwanger und das Kind soll voraussichtlich Juli 2014 kommen. Man hat mir nun geraten meine Elternzeit zu Gunsten des neuen Mutterschutzes vorzeitig zu beenden, da ich in diesem Fall während des Mutterschutzes wieder meine vollen Bezüge erhalte. Ich soll dieses formlose Schreiben schnellstmöglich abschicken. Nun zu meiner Frage: ich bin dann aber weiterhin zu Hause oder muss ich wenn ich das formlose Schreiben jetzt einreiche bis zu Beginn meines Mutterschutzes arbeiten? ( wäre nicht möglich da ich keine Betreuungsmöglichkeit für meine Kinder habe) Herzlichen Dank im Voraus! MfG Mrs. G.
von Mrs. G am 17.12.2013, 07:54