Liebe Frau Bader, meine Freundin hat am 1.2. eine neue Vollzeitstelle angefangen und ist nun frisch schwanger, hat es dem AG aber noch nicht mitgeteilt, sie weiß es erst seit kurzem, es war völlig unerwartet. 1. Es besteht doch Kündigungsschutz ? Wie lange besteht dieser ? Kann sie in der Elternzeit gekündigt werden ? 2. Hat sie Anspruch auf Elterngeld und wird dieses nach dem Einkommen dieser neuen Stelle berechnet ? Sie hatte vorher einen 400€ Job oder ist das unmaßgeblich ? Entschukdige mich im Voraus, sollten diese Fragen schon oft gestellt worden sein, aber wir haben derzeit wenig Zugang zum Internet. Danke
Mitglied inaktiv - 08.03.2009, 20:42