Sehr geehrte Frau Bader! Vor Kurzem habe ich überraschend ein Jobangebot von einem ehemaligen Arbeitgeber bekommen. Momentan befinde ich mich aber noch in 2jähriger Elternzeit bis November 2018 bei einem anderen Arbeitgeber und erhalte den Mindestsatz an Elterngeld (300 €). Mich interessiert der neue Job sehr und ich möchte auch etwas für meine Rente ( Steuerklasse 5) tun, weiß aber noch nicht, ob ich das mit 2 Kindern und wechselnder Schichtarbeit meines Mannes hinbekomme. Z. Zt probiere ich das aus. Muß ich den alten Job kündigen und wenn ja, geht mir dann die Elternzeit mitsamt Elterngeld flöten? Wenn man max. 30 Std zum Elterngeld hinzuverdienen darf, gibt es da eine Grenze für die Verdiensthöhe, um das Elterngeld weiterhin zu bekommen? Vielen Dank im Voraus! Anka
von Anka12 am 04.07.2017, 00:08