Neuer Job- Beschäftigungsverbot welches Gehalt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Neuer Job- Beschäftigungsverbot welches Gehalt?

Hallo Frau Bader, ich habe am 10.2.16 einen neuen Vollzeitjob angefangen. Ich habe jetzt drei Tage gearbeitet und bin dann ins freie Wochenende gegangen. Ich hatte am Freitag Spätdienst und hatte morgens einen Frauenarzt Termin wobei festgestellt wurde, dass ich ungeplant schwanger geworden bin. Ich freue mich trotzdem darüber. Nun bekomme ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot (bin examinierte Altenpflegerin). Am Mittwoch müsste ich eigentlich wieder arbeiten, aber nun muss ich in den sauren Apfel beißen und meiner Chefin von der SS und dem Verbot erzählen. Ich weiß, dass ich auch in der Probezeit nicht gekündigt werden kann bei einer SS. Aber da ich ja erst drei Tage gearbeitet hab, welches Gehalt bekomme ich nun? Normalerweise wird es ja vom Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate berechnet. So hatte ich es auch bei meinen letzten beiden Schwangerschaften. Aber nun hab ich ja erst 3 Tage hinter mir und somit auch noch keinen John erhalten. Wie berechnet sich das dann? Oder bekomme ich überhaupt eine Lohnfortzahlung? Ich habe mal gelesen, dass in solchen Fällen die ersten drei Monate als Durchschnittsgehalt berechnet werden für das Beschäftigungsverbot. Aber ich hab ja wie gesagt erst 3 Tage gearbeitet und nicht 3 Monate. Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen. LG Mamafymi

von mamafymi am 15.02.2016, 13:40



Antwort auf: Neuer Job- Beschäftigungsverbot welches Gehalt?

Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.02.2016



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