Liebe Frau Bader,
mein Mann geht ende diesen Monat für 6 Monate in Elternzeit, worüber sein Chef nicht sehr begeistert ist. Mein Mann arbeitet schon seit 12 Jahren in der Firma.
Gestern brachte er einen neuen Arbeitsvertrag mit. Dabei hat er ja seit Jahren einen. Der Arbeitsvertrag ist beinhaltet einige neue Abschnitte, die der Alte nicht hatte. Muss mein Mann diesen abzeichnen oder kann er sich weigern? Es hat kein Arbeitgeberwchsel/Firmenübernahme oder ähnliches stattgefunden. Darf der Chef einfach neue Verträge ausgeben? Andere MA sind auch betroffen.
Auf was müssen wir achten? Haben schon gehört, dass hier evtl. Abfindungszeiten verloren gehen können.
Fängt bei Unterschrift eine neue Probezeit an? Obwohl der Arbeitsbeginn auf Anfang 2002 zurück datiert wurde?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
B. Kurz
von
Dark.Girlkurz
am 02.02.2013, 09:02
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag?
Hallo,
Nein, der Arbeitgeber kann ihren Mann nicht zwingen, einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.
Er kann jedoch eine so genannte Änderungskündigung aussprechen. D.h., wenn der Vertrag nicht unterschrieben wird, kündigt der Arbeitgeber. Bei Arbeitnehmern, die in Elternzeit sind, geht dies jedoch nicht, weil Kündigungsschutz besteht.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2013
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag?
Hallo,
nein, deinMann muss keinen neuen AV unterschreiben.
Er soll dem AG vorschlagen,eine Zusatzvereinbarung für die Dauer der EZ zu schließen, aber nur DANN, wenn er in dieser Zeit dort arbeiten will.
Wenn er nicht arbeitet, also ganz Zuhause ist, muss er GAR NICHTS unterschreiben.
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 02.02.2013, 11:23
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag?
Auf keinen Fall unterschreiben bevor der nicht von einem Anwalt geprüft wurde. Unterschreiben muß weder Dein Mann, noch die Kollegen etwas.
Mitglied inaktiv - 03.02.2013, 17:19