Hallo Frau Bader. Ich fange ab 01.11.19 bei meinem Arbeitgeber eine Teilzeitstelle mit 20 Std. In der Woche an. Ich hatte 3 Jahre Elternzeit beantragt, die ersten 2 war ich zuhause, dass 3 Jahr habe ich bei meinen Arbeitgeber auf 450 Euro Basis gearbeitet. Das 3 Jahr elternzeit ist am 06.12.19 beendet. Jetzt wurde mir gesagt das ich keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben muss, sondern das der alte Vertrag so bestehen bleibt, denn wenn ich einen neuen unterschreibe, ich kein Recht mehr auf eine Vollzeitstelle habe wenn ich die irgendwann nochmal haben möchte. Ist das richtig so das ich keinen neuen Vertrag bekomme ? Oder kann es mir egal sein ? Oder könnten mir darauf Nachteile entstehen? Vielen Dank für ihre Antwort.
von Mädchenmama1.0 am 31.10.2019, 13:47