Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich im Bezug von Elterngeld bis einschliesslich 08.09.17. Jetzt habe ich den Arbeitgeber gewechselt und mein neuer Arbeitsvertrag konnte nur zum 01.09.17 beginnen, Teilzeit 30h. Mein bisheriges Arbeitsverhältnis lief wegen einer Befristung aus. Meine Frage lautet: Ich beziehe am 08.09. nochmals Elterngeld. Muss ich dieses durch da neue Arbeitsverhältnis zurückzahlen? Wie habe ich mich zu verhalten? Vielen dank
von Snowdiva am 25.07.2017, 08:56