Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bis Ende Juni 2020 in Elternzeit, und jetzt in der 10. Woche schwanger mit dem 3. Kind. Mein alter Arbeitsvertrag wird um die Zeiten des Mutterschutzes und die erste Elternzeit verlängert, voraussichtlich auch um den 2. Mutterschutz/die 2. Elternzeit, ich wäre also erst einmal „abgesichert“. Mein Mann und ich planen seit Längerem in eine andere Stadt zu gehen, falls wir dort Arbeit finden. Ich hatte mich seit Mai für mehrere Stellen beworben und für letzte Woche wurde mir verspätet ein Vorstellungsgespräch angeboten (die Personalsachbearbeiterin war krank gewesen). Das habe ich trotz Schwangerschaft auch wahrgenommen und nun habe ich die Stelle, auf die ich schon die ganze Zeit warte - es handelt sich um eine Stelle ab 02/20 als Weiterbildungsassistentin in einer Praxis zugehörig zu einem MVZ eines großen Klinik-Konzerns. Das Unternehmen wird noch auf mich zukommen wegen des Vertrages, aber wenn alles läuft wie erwartet, wird dieser mir beste Konditionen bieten: längerer Vertrag als bei anderen Stellen, mit Möglichkeit der Übernahme, Kindergartenplätze etc. Nun überlege ich ernsthaft, meine alte (sichere) Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, sobald mir der Vertrag vorliegt, und diesen einfach zu unterschreiben - abhängig von den Vertragsbedingungen und davon, ob mein Mann rechtzeitig einen Job findet, sodass ich noch zu Ende Januar kündigen kann (ggf. muss ich mich um einen Aufhebungsvertrag bemühen) Nun meine Frage: Dass ich mich damit nicht sehr beliebt machen werde, und mir der Kollege in der Praxis vielleicht das Leben zur Hölle machen wird, ist mir klar. Nur scheint mir das alles auch mit einem großen Risiko behaftet. Kann mir der neue AG wegen „arglistiger Täuschung“ nicht einfach kündigen oder es so darstellen, dass diese einzelne Praxis (auch wenn sie zum MVZ eines riesigen Konzerns gehört) ein kleines Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist? Muss ich damit rechnen? Ich wäre nicht unbedingt diejenige, die einen Arbeitsplatz einklagt. Hätte ich dann irgendwie die Möglichkeit die Kündigung des alten Arbeitsverhältnisses rückgängig zu machen (nicht wenn der alte AG vorher nichts von der Schwangerschaft wusste, oder?) Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Charlotte
von Charlotte16 am 30.09.2019, 15:49