Sehr geehrte Frau Bader, die genauen Umstände hatte ich in meiner letzten Frage erläutert. Nun noch ein anderes Anliegen: Ich hatte vor, im neuen Arbeitsverhältnis noch bis zum Mutterschutz zu arbeiten, das wären ab Februar etwa 8 Wochen. Nun weiß man aber nie, wie die Schwangerschaft läuft. Was wäre, wenn ich nun doch ein teilweises/komplettes Beschäftigungsverbot bräuchte, stünde mir das überhaupt zu? Denn ich habe dann ja rein formell meine Elternzeit vom 2. Kind (im alten Arbeitsverhältnis) zu Gunsten eines Beschäftigungsverbotes für das 3. Kind (im neuen Arbeitsverhältnis) beendet, auch wenn dies nicht meine Absicht war. Würde ich dann Krankengeld erhalten? Nochmals Dankeschön! Mit freundlichen Grüßen Charlotte
von Charlotte16 am 30.09.2019, 16:01