Hallo,
also ich habe bei meinem alten AG vom 21.12 .02 - 21.12.05 eRziehungsurlaub beantragt. Jetzt habe ich gekündigt, weil ich eine neue Stelle vollzeit bei antreten kann und dort meinen sohn auch mitnehmen kann.
Im Moment bekomme ich Sozialhilfe weil ich AE bin. MEine Frage ist, wenn ich bei meinem neuen AG kündige aus den Gründen, das mein Sohn noch nicht so weit ist den ganzen Tag, bekomme ich dann Arbeitslosengeld?
Oder könnte ich bei dem neuen AG, falls keine vErkürzung der Arbeitszeit möglich ist, auch neu Erziehungsurlaub beantragen, in der Probezeit?
Vielen Dank
Andrea
Mitglied inaktiv - 24.09.2003, 22:50
Antwort auf:
Neuer AG und Erziehungsurlaub
Halo,
eher mit Sperre.
Sie haben dann ja praktisch zwei Jobs gekündigt. Man wird argumentieren, Sie hätten es sich früher überlegen können.
Können sie nicht beim neuen AG EU beantragen?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2003
Antwort auf:
Neuer AG und Erziehungsurlaub
Hallo Fr. Bader,
ist es denn rechtlich möglich, wenn ich dort einige Wochen gearbeitet habe, aber noch in Probezeit bin, neu EU zu beantragen?
Ich bin mir nämlich nicht sicher ob mein kleiner schon so weit ist und möchte mir vorbehalten zu kündigen, EU neu beantragen oder wenns stellenmäßig möglich ist, Arbeitszeit zu verkürzen.
Gruß ANdrea
Mitglied inaktiv - 25.09.2003, 10:55