Hallo Frau Baden, ich bin bis zum 01.10. diesen Jahres in Elternzeit und kehre dann zu meinem alten AG zurück. Ich habe vor meiner Elternzeit in Vollzeit gearbeitet. Nun muß ich auf 30 h pro Woche reduzieren, mein AG will mich in der Gehaltsstufe runtersetzen (für die gleiche Tätigkeit), kann er das einfach so tun oder steht mir die Gehaltsstufe zu, die ich vor der Elternzeit bekommen habe? Vielen Dank für ihre Antwort! MfG
Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 12:57