Frage: Neue Unterhaltsberechnung

Hallo Frau Bader, die Beistandschaft für den Unterhalt meines Sohnes (4 Jahre) liegt seit vier Jahren beim Jugendamt. Leider sind die bei der Unterhaltsberechnung nicht wirklich schnell, zum dritten Geburtstg habe ich dies veranlaßt. Mittlerweile habe ich mich an die Vorgesetzte der Sachbearbeiterin gewandt, da diese mit der Berechnung der Unterlagen ( KV ist selbständig) überfordert ist. Was kann ich machen, damit dort endlich mal mehr passiert? Mittlerweile geht es um einen vierstelligen Betrag, wie der Vater bereits ausgerechnet hat. Zudem schwankt das Einkommen des Vaters sehr, wie oft kann ich eine Neuberechnung beim Jugendamt veranlassen? Vielen Dank und viele Grüße Anne

von WurmsMama am 01.10.2013, 15:02



Antwort auf: Neue Unterhaltsberechnung

Hallo, schriftlich eine Frist setzen (3 Wo.) und dann mit Unterlassungklage und Schadensersatzforderungen drohne. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.10.2013



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