Liebe Frau Bader, ich habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, ab Januar wieder "normal" zu arbeiten. Jetzt wünschen wir und noch ein Kind. Da ich aufgrund meiner Arbeit (sowie beim letzten Kind) ab Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Arbeitsverbot erhalten werde, frage ich mich, welches Gehalt als Bemessungsgrundlage für die Lohnfortzahlung genommen wird. Momentan arbeite ich bei demselben Arbeitgeber als geringfügig Beschäftigte. Habe ich also einen Nachteil, wenn die erneute Schwangerschaft in den Zeitraum vor Januar fällt, obwohl ich mit meinem Chef schon einen Wiedereinstieg, d.h. ein höheres Gehalt ausgemacht habe? Oder wird das höhere Gehalt als Grundlage angenommen, auch wenn es erst nach Beginn der Schwangerschaft gezahlt wird/ werden soll? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 18.09.2008, 20:28