neue SS in laufender Elternzeit, BV, Höhe des gezahlten Gehaltes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: neue SS in laufender Elternzeit, BV, Höhe des gezahlten Gehaltes

Hallo! Tochter im Juli 2010 geboren, 1 Jahr Eltenrzeit beantragt, in Elternzeit erneut schwanger geworden. Hatte meinem Arbeitgeber in einer email vor einem Jahr angekündigt, dass ich voraussichtlich Teilzeit (ca. 20-30h) zurückkehren würde. Bis zum neuen Mutterschutz im Oktober 2011 Beschäftigungsverbot für die 2,5 Monate erhalten. Welches Gehalt würde in meinem Fall im BV gezahlt, irgendein Teilzeitgehalt oder das Vollzeitgehalt vor der 1.Schwangerschaft 2010? Gilt eine email mit ungenauer Stundenangabe als bindender Vertrag und Grundlage für eine Berechnung des Gehaltes während des BV? Danke schön!

Mitglied inaktiv - 14.06.2011, 10:34



Antwort auf: neue SS in laufender Elternzeit, BV, Höhe des gezahlten Gehaltes

Hallo, ab dem ersten Tag nach dem Ende der EZ bekommen Sie das, was Sie ohne SchwS bekämen. Ist die TZ denn schon bewilligt? Dann TZ-Gehalt. Sonst VZ. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.06.2011



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