Hallo! Tochter im Juli 2010 geboren, 1 Jahr Eltenrzeit beantragt, in Elternzeit erneut schwanger geworden. Hatte meinem Arbeitgeber in einer email vor einem Jahr angekündigt, dass ich voraussichtlich Teilzeit (ca. 20-30h) zurückkehren würde. Bis zum neuen Mutterschutz im Oktober 2011 Beschäftigungsverbot für die 2,5 Monate erhalten. Welches Gehalt würde in meinem Fall im BV gezahlt, irgendein Teilzeitgehalt oder das Vollzeitgehalt vor der 1.Schwangerschaft 2010? Gilt eine email mit ungenauer Stundenangabe als bindender Vertrag und Grundlage für eine Berechnung des Gehaltes während des BV? Danke schön!
Mitglied inaktiv - 14.06.2011, 10:34