Frage: Neue Freundin des Kindsvaters

Ich bin alleinerziehend und allein sorgeberechtigt. War nie verheiratet, der Vater hat nur Umgangs- bzw. Besuchsrecht. Meine Tochter ist 3 Jahre alt und nachdem wir 1000 km getrennt wohnen, kommt er alle drei Wochen für eine Woche angereist. Der Vater hatte seit unserer Trennung schon diverse Freundinnen. Jetzt ist er 33 mit einer seiner Ex-Freundinnen 48 zusammen. Seine neueste Idee ist, dass er bei seinem nächsten Besuch seine Freundin mitbringen will. Muss ich das akzeptieren: 1. Muss ich mir gefallen lassen, dass die mitkommt und hier eine Woche mit meiner Familie verbringt. 2. Muss ich die überhaupt an mein Kind ranlassen? Es könnte ja auch sein, dass das auch wieder nur eine kurze Sache wird und dann die nächste auf der Matte steht. 3. Ist die Frau so alt wie meine Mutter. Ist das nicht für das Kind sehr verwirrend diese Frau als "Ersatz-Mutter" vorgestellt zu bekommen? Ich sehe das so, dass er mit einer Frau längere Zeit zusammensein müsste, vielleicht verheiratet sein müsste, dass die "Anspruch" auf mein Kind hätte. Desweiteren denke ich, dass die Woche in der er dann hier ist "uns" gehört und wir nicht Zwangsurlaub mit einer Fremden machen müssen. Kann ich mir diesen imensen Altersunterschied zu Nutze machen? Für Ihre Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar!

Mitglied inaktiv - 19.04.2005, 21:34



Antwort auf: Neue Freundin des Kindsvaters

Hallo, meine Vorrednerinnen haben juristisch recht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2005



Antwort auf: Neue Freundin des Kindsvaters

Hallo! Ich denke, aufgrund seines Umgangsrechtes ist es ihm nicht verboten, dieses Umgangsrecht auch in Anwesenheit sonstiger Personen (z. B. seine Eltern, seine Geschwister oder eben auch Freundin) auszuüben. Um dies gerichtlich untersagen lassen zu können, müßtest Du meines Wissens schon z. B. ein psychologisches Gutachten in Händen halten, welches besagt, dass eben durch dieses Verhalten des Kindesvaters bei Deinem Kind bereits Schäden aufgetreten sind. Ansonsten hast Du in Deinen eigenen "4 Wänden" natürlich das Hausrecht und mußt diese Frau nicht hereinlassen, wenn Du nicht möchtest. Du wirst aber nicht verhindern können, dass der Kindesvater z. B. mit ihr und Eurem Kind zusammen im Eiscafe sitzt, einen Spielplatz besucht etc. Oder liege ich da falsch? LG Murmeline

Mitglied inaktiv - 20.04.2005, 07:49



Antwort auf: Neue Freundin des Kindsvaters

Hallo Nur mal ganz blöd gefragt: Hätte deine 13! jährige Tochter denn auch so ein Problem damit wie Du.Ich finde in diesem alter kann man das Kind in solche Fragen schon mit einbeziehen. Ich meine der Vater wird ihr sowieso von seiner Freundin erzählen . Übernachtet er denn bei Dir in der WHG?? Das musst du nicht zulassen schon gar nicht mit samt der Freundin dann sollen die sich halt ein zimmer nehmen. Nja also ich würde ihm sagen das ich nicht fremde frauen bei mir haben will ob Freundin oder nicht das kann er nicht verlangen , er muss also akzeptiren dass du "die" nicht bei Dir haben willst ob Du es auch untersagen kannst das sie bei den Treffen anwesend ist bezweifle ich jedoch sehr a. ich denke deine Tochter ist doch bestimmt mittlerweile in der Lage zwischen deiner Mutter und einer Freundin IHRES Vaters zu unterscheiden , wenn es für sie unangenehm wird kannst du ihrem wunsch entsprechend ja immernoch etwas dagegen machen

Mitglied inaktiv - 20.04.2005, 08:42