Frage: Neue EZ-Geld Regelung ab 2007

Hallo! Ich befinde mich derzeit im Erziehungurlaub und fange im September 2007 wieder an mit arbeiten.Wir möchten gern so schnell wie möglich ein zweites Kind und ab 2007 gilt doch die Regelung 67 Prozent vom Lohn als Erzíehungsgeld.Können Sie mir bitte sagen wie lange ich arbeiten muß damit mir das gesetzlich zusteht.Wissen Sie zufällig ob sich das auf das oder das Brutto bezieht-sonst ist es ja immer das Netto,oder?

Mitglied inaktiv - 14.12.2006, 12:40



Antwort auf: Neue EZ-Geld Regelung ab 2007

Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.12.2006



Antwort auf: Neue EZ-Geld Regelung ab 2007

um in den genuss der vollen 67% vom lohn zu kommen, muss man vor der geburt 12 monate gearbeitet haben, da für die berechnung der schnitt der letzten 12 monate genommen wird. aber auch, wenn man nicht so lange oder gar nicht gearbeitet hat, bekommt man elterngeld. es ist dann nur weniger. das elterngeld sind 67% vom NETTOlohn. lg two_kids

Mitglied inaktiv - 14.12.2006, 13:38



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