Frage: neue Arbeitsstelle schwangerschaft

Sehr geehrte Fr, Bader, momentan bin ich in einer etwas verzwickten Lage, ich habe erfahren, dass ich schwanger bin die schwangerschaft wurde noch nicht arztlich bestatigt. Es ist so, dass ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis August habe, aber einen neue Arbeitsstelle ab 1.7.2014 mit einem unbefristeten Vertrag, Wenn ich die Stelle antreten wurde, ware ich aber schon im 4 monat, Was ware am klugsten ich bin verheiratetet mein mann Lebt im Ausland wir haben ein Vizum beantragt dass auch etwa 3 Monate dauern kann momentan hat er noch keine arbeitserlaubniss, Ich weiss nicht was am besten ware die neue Stelle antreten, oder bei der jetzigen bleiben. Kriege ich in beiden fallen Elterngeld ? auch wenn ich jetzt ohne arbeit bleiben wurde. Ich danke Ihnen Herzliche Grusse Ana

von AnaDob am 12.05.2014, 07:50



Antwort auf: neue Arbeitsstelle schwangerschaft

Hallo, der alte Vertrag läuft ganz normal aus und Sie fangen bei Ihrer neuen Arbeitsstelle an. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2014



Antwort auf: neue Arbeitsstelle schwangerschaft

Natürlich die unbefristete Stelle antreten. Du bist doch nur schwanger und nicht krank. Und erst nach Vertragsunterschrift was sagen.

von Sternenschnuppe am 12.05.2014, 08:36



Antwort auf: neue Arbeitsstelle schwangerschaft

Den Vertrag habe ich schon ab 1.7 fange ich an aber dann schon .4 monat deswegen bin ich verunsichert kann der Vertrag dann gekündigt werden ? Da ich erst dort anfange

von AnaDob am 12.05.2014, 17:04



Antwort auf: neue Arbeitsstelle schwangerschaft

Nin, Du bist schwanger und hast Kündigungsschutz.

von Sternenschnuppe am 12.05.2014, 19:05



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