Guten Tag Frau Bader, folgendes Problem ;Meine Frau hat letztes Jahr denn Arbeitgeber gewechselt und kurz darauf festgestellt das sie schwanger ist und dies auch dem AG mitgeteilt ,nun wurde ihr nach 3 Monaten ein Beschäftigungsvebot erteilt .Der Ag zahlt auch einen Mutterschutzlohn der aber weit niedriger ist als das was sie in denn Drei Monaten Berufsttätigkeit im Durchschnitt verdient hat ,und beruft sich dabei auf denn Mindeststundensatzt der im Arbeitsvertrag steht ,da im MUschg ja steht das der Durchschnittslohn VOR beginn der Schwangerschaft gezahlt werden muss und sie zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht dort tätig war . Welcher Lohn wäre in diesem fall ausschlag gebend der Lohn der im Arbeitsvertrag steht oder das was sie erarbeitet hat auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt schon schwanger war aber noch kein Beschäftigungsverbot hatte ? Mit Freundlichen Grüßen Benjamin B.
von Benjamin B. am 07.04.2015, 12:34