Neuaufnahme Arbeit während Eltergeldbezug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Neuaufnahme Arbeit während Eltergeldbezug

Hallo wie muss sich eine Frau verhalten die während des Elterngeldbezuges im 1. Lebensjahr des Kindes eine ganz reguläre, neue Arbeitsstelle antritt (unter 30h/Woche). Welche Folgen hat es, wenn die Arbeitsaufnahme nicht bei der Elterngeldstelle gemeldet wird ? Hintergrund der Frage ist nicht der, etwas zu erschleichen, sondern vielmehr dass es sich evtl. um ein befristetes Arbeitsverhältnis handeln wird, bei dem nicht klar ist, wie lange es gehen wird. D.h. eine reguläre ABmeldung aus dem Elterngeldbezug bzw. Änderung auf den Sockelbetrag wäre schlimm, wenn VOR Ende des normalen Elterngeldbezuges die Arbeit wieder weg wäre. Z.B. Eltergeldbezug von Mai 2010 bis Mai 2011. Arbeitsaufnahme November 2010 - Januar 2011. Ab Februar 2011 wäre die Person dann ja wieder ohne Einkommen, bekäme also wieder mehr Elterngeld bis Mai. Wäre es möglich, erst nach Ende d. Elterngeldbezuges dort anzugeben wieviel man verdient hat und dann nachzuzahlen ? Oder wird über diese neuen Sozialkassenmeldungen seit 1.1. automatisch das an die Elterngeldstelle gemeldet? Es soll nichts falsch gemacht werden, aber auch nichts kompliziert. Vielleicht haben Sie Erfahrungswerte, wie es am einfachsten geht ? Danke.

Mitglied inaktiv - 04.10.2010, 21:11



Antwort auf: Neuaufnahme Arbeit während Eltergeldbezug

Hallo, ich würde es der EG-Stelle so mitteilen, wie Sie es jetzt hier getan haben u darum bitten, es erst hinterher zu berechnen. Das Problem istz, dass die das ungern machen, weil es Ärger bei der Rückforderung geben könnte. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.10.2010



Antwort auf: Neuaufnahme Arbeit während Eltergeldbezug

Hallo, ich würde es der EG-Stelle so mitteilen, wie Sie es jetzt hier getan haben u darum bitten, es erst hinterher zu berechnen. Das Problem istz, dass die das ungern machen, weil es Ärger bei der Rückforderung geben könnte. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2010



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