Frage: Nemsänderung ?????

liebe frau bader wie lange darf man den vornamen des kindes ändern lassen ? volgende situation bei der geburt waren die eltern des kindes nicht zusammen und es wurde von der mutter ein name erteilt ca. 2 wochen nach der geburt sind die eltern wieder zusammen gekommen und der vater hätte gerne einen anderen namen für das baby gehabt jetzt ist der sohn allerdings schon 2 jahre alt und kommt jetzt in den kindergarten . das problem an der ganzen sache ist das die eltern ihn dann einfach von anfang an mit dem namen gerufen haben den der vater wollte und der junge jetzt auch nur auf diesen namen hört das heißt also das er garnicht auf seinen eigentlichen rufnamen hört . die frage ist jetzt wie sieht es mit einer namensänderung aus ? ist das noch möglich ?

von jaray am 19.07.2013, 19:34



Antwort auf: Nemsänderung ?????

Hallo, ausgesprochen schwierig! Am besen mit dem Standesamt vor Ort klären Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2013



Antwort auf: Nemsänderung ?????

In dem Fall könnte das sogar genehmigt werden. Beziehungsweise den Rufnamen hinzufügen. Meine Kinder haben auch den 2. Namen als Rufnamen. Geht zum Standesamt und fragt nach, dann wisst ihr es genau.

von Sternenschnuppe am 19.07.2013, 19:38



Antwort auf: Nemsänderung ?????

Ich drück die Daumen dass es so einfach ist wie meine Vorschreiberin vermutet. Möchte nur hinzufügen, dass ich viele Fälle kenne wo das Kind anders gerufen wird als der Name offiziell lautet (ich bin auch einer dieser Fälle). Es ist vollkommen unproblematisch.

von Pamo am 20.07.2013, 13:43



Antwort auf: Nemsänderung ?????

Hallo nein so einfach ist das nicht. Mein Mann macht das garde durch und schafft es auch nur weil er belegen kann das er einen anderen rufnamen hat. Dieser steht auf allen Zeugnissen der Schule . Ansonsten würde es nicht gehen.wurde uns vom standesamt gesagt. Bsi ihm hat der vater damals einfach einen namen beim Standesamt eintragen lassen ohne das die Mutter dabei war...ja eigentlich gehz das aber damals wurde der Standesbeamte so ubter druck gesetzt das es einfach gemacht wurde. Ist ja auch schon einige jahre her. Und kosten los ist es auch nicht. Wird nach Arbeitsstunden berechnet und nach dem Einkommen.

von CKEL0410 am 20.07.2013, 20:33