Liebe Frau RAin Bader, mein Erziehungsjahr werde ich für voraussichtlich 2 Jahre in Anspruch nehmen. Nun gehe ich zeitweise bei meinem Arbeitgeber mir etwas dazuverdienen, was unter 30 Std. die Woche und unter 400 € fällt. Nun ist meine Frage: Muß ich der Erziehungsgeldstelle diesen Dazuverdienst melden, da dieses nicht von meinem AG gemeldet wird, oder melde ich es nicht, da es unter der Verdienstgrenze liegt? Ich bedanke mich ganz lieb im vorraus und wünsche Ihnen noch eine schöne Woche. Beatrice
Mitglied inaktiv - 14.03.2006, 10:11