Frage: Nebentätigket

Guten Morgen! Ich bin bis 9 /09 in Elternzeit. Ich möchte jetzt eine Nebentätigkeit beginnen (Gutachten erstellen).Muß mein Arbeitgeber, bei dem ich Elternzeit beantragt habe, darüber informiert werden, muß dieser zustimmen? Danke.

Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 08:35



Antwort auf: Nebentätigket

Hallo, er muss informiert werden u zustimmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2008



Antwort auf: Nebentätigket

Grundsätzlich muß der AG einer Nebentättigjkeit auch in der EZ zustimmen. Diese Zustimmung kann er aber nur verweigern, wenn - er selbst keine Tätigkeit zur Verfügung stellen kann und / oder - die Nebentätigkeit Konkurrenz bedeuten würde. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 11:08