Guten Morgen! Ich bin bis 9 /09 in Elternzeit. Ich möchte jetzt eine Nebentätigkeit beginnen (Gutachten erstellen).Muß mein Arbeitgeber, bei dem ich Elternzeit beantragt habe, darüber informiert werden, muß dieser zustimmen? Danke.
Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 08:35
Antwort auf:
Nebentätigket
Hallo,
er muss informiert werden u zustimmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2008
Antwort auf:
Nebentätigket
Grundsätzlich muß der AG einer Nebentättigjkeit auch in der EZ zustimmen.
Diese Zustimmung kann er aber nur verweigern, wenn
- er selbst keine Tätigkeit zur Verfügung stellen kann und / oder
- die Nebentätigkeit Konkurrenz bedeuten würde.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 08.09.2008, 11:08