Frage: Nebentätigkeit in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage. Meine Tochter wurde am 9.11 geboren und ich befinde mich jetzt in Elternzeit. Diese habe ich bis zum 8.11.19 bei meinem AG beantragt, gehe aber bereits ab dem 8.11.18 wieder in TZ zurück. Ich beziehe aktuell Basis EG mit dem Höchssatz. Jetzt habe ich die Möglichkeit als Krankheitsvertretung auf 450€ mit Sozialversicherungsbeiträgen Basis für 3 bis 6 Monate zu arbeiten. Ich kann jetzt Elterngeld Plus, also 900€ oder weiterhin Basis EG beziehen. Der Onlinerechner gibt bei Basis EG einen Betrag von knapp 1600 € aus. Meine Frage daher: Kann dieser Betrag richtig sein? Ich würde dann die 1600 € und die 450 € beziehen, gehen davon noch weitere Beträge ab? Was passiert wenn ich dort wider aufhöre zu arbeiten? Ich möchte damit jemanden helfen und mir nicht schlechter stehen. Vielen Dank.

von candywish am 27.01.2018, 10:49



Antwort auf: Nebentätigkeit in Elternzeit

Hallo, der Lohn wird voll angerechnet, beim EG-Plus wird ja nur die Hälfte angerechnet. Auf genaue Zahlen kann ich hier nicht eingehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2018



Antwort auf: Nebentätigkeit in Elternzeit

Da wäre die Elterngeldstelle für dich zur Beratung zuständig. Die können dir verläßliche Auskünfte erteilen.

Mitglied inaktiv - 27.01.2018, 11:48



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