Liebe Frau Bader, in meinem Job verdiene ich sehr wenig und möchte mir deshalb einen Nebenjob suchen. Im "Hauptjob" habe ich 20 Stunden, im Nebenjob dann 12 (soll ein 400-Euro-Job werden). Wird mir der Verdienst des Nebenjobs dann auch auf das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld angerechnet? Oder nur der Verdienst aus dem Hauptjob? Bzw. wäre es dann besser einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob zu suchen? Und gilt im Nebenjob dann auch Kündigungsschutz?
von AnjaErdbeereis1 am 16.11.2015, 10:46