Hallo Frau Bader
Sie antworteten unten dass es ok sei einen Nebenjob anzunehmen im BV wenn der AG zustimmt.
Ist das nicht diskriminierend den Frauen gegenüber ohne BV, die gar keine Zeit für sowas haben ?
BV plus Nebenjob erhöht doch das Elterngeld bei entspannter Zeiteinteilung, da der Lohn vom Hauptjob ja so oder so gezahlt wird.
von
Sternenschnuppe
am 03.02.2016, 13:46
Antwort auf:
Nebenjob mit Erlaubnis des AG im BV - Diskriminierung ?
Hallo,
je, ich inde es auch für den AG irgendwie unfair- aber wennd er der Nebentätigkeit zustimmt, sehe ich nicht, was dem rechtlich entgegenstehen könnte.
Und wenn Sie es so sehen ist es für die anderen Frauen unfair, die für den Lohn auch arbeiten müssen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2016