Hallo Frau Bader,
ich hätte eine Frage. Ich möchte während der Elternzeit einen 450 Euro Job bei einem anderen Arbeitgeber machen. Muss ich meinen jetzigen Arbeitgeber dafür um Erlaubnis bitten oder die Nebentätigkeit anzeigen?
Vielen Dank für die Auskunft.
Herzliche Grüße
Klara
von
Klara1983
am 28.03.2020, 20:01
Antwort auf:
Nebenjob in der Elternzeit
Hallo,
er muss gefragt werden und darf aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.03.2020
Antwort auf:
Nebenjob in der Elternzeit
Ja, musst du.
Gruß
Sylvia
von
Dreikindmama
am 28.03.2020, 21:35
Antwort auf:
Nebenjob in der Elternzeit
Du benötigst die Zustimmung von deinem Arbeitgeber.
von
chrissicat
am 29.03.2020, 20:07