Sehr geehrte Frau Bader, wie sieht es in meinem Fall arbeitsrechtlich aus? In meinem Arbeitsvertrag ist hierzu nichts geregelt. Ich bin seit ca. 1 Jahr im Erziehungsurlaub. Jetzt möchte ich gerne als Aushilfe arbeiten ( Briefe austragen) Im Personalbogen wird unterschieden zwischen Aushilfe und Festzusteller für die Briefe. Ist es nicht so, das die Firma mich nur als Aushilfe anstellen darf solange ich Erziehungsurlaub habe? Bekommt mein AG von meiner Aushilfsstelle eine Nachricht ( vielleicht auch durch die Krankenkasse)? Auf dem Personalbogen wird Festzusteller wie folgt definiert:"Die Probezeit beträgt 6 Monate. Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen. Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, die für beide Seiten Anwendung finden." Aushilfe:" Die Kündigungsfrist beträgt eine Woche. Im Falle einer Krankheitsvertretung endet das Arbeitsverhältnis mit der Arbeitsfähigkeit des zu vertretenden erkrankten Zustellers" In beiden Fällen würde ich im Monat ca. 200 Euro verdienen. Welcher "Einstellungstyp" ist arbeitsrechtlich unbedenklicher in meiner Situation? Ich möchte natürlich den vorhandenen Kündigungsschutz behalten. Vielen liebe Dank im Voraus. Sonja
Mitglied inaktiv - 03.05.2006, 15:46